§ 43 FachV-Arch

Dauer und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes

1Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. 2Er umfasst eine fachtheoretische und eine berufspraktische Ausbildung und gliedert sich in fünf Ausbildungsabschnitte:

1.

erster Theorieabschnitt: 4 Monate,

2.

Einführungspraktikum: 4 Monate,

3.

zweiter Theorieabschnitt: 5 Monate,

4.

Hauptpraktikum: 6 Monate,

5.

dritter Theorieabschnitt: 5 Monate.

 3Die Einzelheiten der berufspraktischen Ausbildung werden den Anwärtern und Anwärterinnen, den Ausbildungsstellen sowie den Dozenten und Dozentinnen schriftlich mitgeteilt.

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