§ 58 FachV-Bibl

Übergangsregelung

Für Anwärter und Anwärterinnen, die den Vorbereitungsdienst vor dem 1. Oktober 2015 begonnen haben, finden weiterhin die bis zum Ablauf des 30. September 2015 geltenden Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Anwendung.

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