§ 9 FachV-ebtD

Ausbildungsleiter, Leiter der Ausbildungsbehörde, Ausbilder

(1) 1Ausbildungsleiter oder Ausbildungsleiterin ist der Leiter oder die Leiterin der Deutschen Akademie für Metrologie beim Landesamt für Maß und Gewicht. 2Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin leitet und überwacht die Ausbildung.

(2) 1Der Leiter oder die Leiterin der Ausbildungsbehörde stellt die ordnungsgemäße Ausbildung in der Ausbildungsbehörde sicher und überzeugt sich persönlich laufend vom Stand der Ausbildung. 2Der Leiter oder die Leiterin der Ausbildungsbehörde bestimmt für jeden Ausbildungsabschnitt fachlich und persönlich geeignete Ausbilder.

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