§ 27 FachV-Fw

Gesamtprüfungsergebnis

(1) Die Qualifikationsprüfung hat bestanden, wer beide Prüfungsmodule erfolgreich abgeschlossen hat.

(2) Die Gesamtprüfungsnote ergibt sich aus der Summe der Bewertung des Zugführermoduls und der zweifachen Bewertung des Verbandsführermoduls, geteilt durch drei.

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