§ 31 FachV-Fw
Inhalt des Zulassungsverfahrens
1Das Zulassungsverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Abschnitt. 2Der schriftliche Abschnitt umfasst eine Aufgabe aus den Themenbereichen Feuerwehr- und Allgemeintechnik, Einsatzlehre sowie Fragen zum allgemeinen Bildungsstand mit einer Arbeitsdauer von 120 Minuten. 3Im praktischen Abschnitt haben die Bewerber und Bewerberinnen nachzuweisen, dass sie eine taktische Einheit bis zur Stärke einer erweiterten Gruppe im Rettungs-, Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sicher führen können; die in § 29 Abs. 4 Satz 1 genannten Beamten und Beamtinnen haben stattdessen nachzuweisen, dass sie über methodisch-didaktische Grundkenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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