§ 4 FachV-HygKontrD

Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang

(1) Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt.

(2) Die Entscheidung über die Zulassung zum Lehrgang trifft das LGL.

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