§ 1 FachV-J

Bildung fachlicher Schwerpunkte

In der Fachlaufbahn Justiz werden die fachlichen Schwerpunkte

1.

Vollzugs- und Verwaltungsdienst,

2.

allgemeiner Vollzugsdienst,

3.

Werkdienst sowie

4.

Krankenpflegedienst

gebildet.

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