§ 1 FachV-J
Bildung fachlicher Schwerpunkte
In der Fachlaufbahn Justiz werden die fachlichen Schwerpunkte
- 1.
-
Vollzugs- und Verwaltungsdienst,
- 2.
-
allgemeiner Vollzugsdienst,
- 3.
-
Werkdienst sowie
- 4.
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Krankenpflegedienst
gebildet.
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