FachV-J
Fachverordnung Justiz
Verordnung über fachliche Schwerpunkte in der Fachlaufbahn Justiz
Informationen
Ausfertigungsdatum08.09.2014
FundstelleGVBl 2014, S.S=417
VersionFachverordnung Justiz (FachV-J) vom 8. September 2014 (GVBl. S. 417, BayRS 2038-3-3-16-J), die durch Verordnung vom 8. Mai 2018 (GVBl. S. 353) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 1Bildung fachlicher Schwerpunkte
- Abschnitt 2Vorbereitungsdienst
- Abschnitt 3Prüfungen
- Teil 2Fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst
- Abschnitt 1Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
- Abschnitt 2Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
- Abschnitt 3Prüfungen
- Abschnitt 4Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung
- Teil 3Fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst
- Abschnitt 1Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
- Abschnitt 2Prüfungen
- Teil 4Fachlicher Schwerpunkt Werkdienst
- Abschnitt 1Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
- Abschnitt 2Prüfungen
- Teil 5Modulare Qualifizierung
- Teil 6Schlussvorschriften