§ 48 FachV-J

Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst

1.
eine mindestens einmonatige Einführung,
2.
eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
3.
die praktische Ausbildung.

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