§ 55 FachV-J

Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst

1.

eine mindestens einmonatige Einführung,

2.

eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und

3.

die praktische Ausbildung.

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