§ 30 FachV-J
Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst
- 1.
- eine sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
- 2.
- eine praktische Ausbildung.
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