§ 21 FachV-Lw

Prüfungsgebiete

Die Qualifikationsprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:

1.
bei allen Ausbildungsgebieten

A1

Verwaltungs- und Staatskunde

A2

Verwaltungsverfahrens- und Förderrecht

2.
bei den einzelnen Ausbildungsgebieten
a)
Ausbildungsgebiet Landwirtschaft/Betriebswirtschaft, Landwirtschaft/Pflanzenbau, Landwirtschaft/Tierhaltung

L1

Betriebswirtschaft

L2

Pflanzenbau

L3

Tierhaltung

b)
Ausbildungsgebiet Gartenbau

G1

Unternehmen und Markt

G2

Produktion und Umwelt

G3

Berufsbildung und Gartenbau in der Gesellschaft.

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