§ 28 FachV-Lw
Prüfungsgebiete der Fachlichen Prüfung
(1) Die Fachliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
- 1.
- Bei allen Ausbildungsgebieten
A1
Verwaltungs- und Staatskunde
A2
Verwaltungsverfahrens- und Förderrecht
A3
Führung
- 2.
- Bei den Ausbildungsgebieten Landwirtschaft/Betriebswirtschaft, Landwirtschaft/Pflanzenbau, Landwirtschaft/Tierhaltung
L1
Betriebswirtschaft
L2
Pflanzenbau
L3
Tierhaltung
- 3.
- Beim Ausbildungsgebiet Landwirtschaft/Milchwirtschaft
M1
Milchmarkt und Unternehmensführung
M2
Produktionsmanagement
M3
Qualitätsmanagement
- 4.
- Beim Ausbildungsgebiet Hauswirtschaft und Ernährung
HE1
Management Hauswirtschaft und Ernährung
HE2
Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung
HE3
Hauswirtschaft und Diversifizierung
- 5.
- Beim Ausbildungsgebiet Gartenbau
G1
Unternehmen und Markt
G2
Produktion und Umwelt
G3
Berufsbildung und Gartenbau in der Gesellschaft
- 6.
- Beim Ausbildungsgebiet Landespflege
LP1
Betrieb und Baustelle
LP2
Natur und Landschaft
LP3
Technik und Bauen.
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