§ 28 FachV-Lw

Prüfungsgebiete der Fachlichen Prüfung

(1) Die Fachliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:

1.
Bei allen Ausbildungsgebieten

A1

Verwaltungs- und Staatskunde

A2

Verwaltungsverfahrens- und Förderrecht

A3

Führung

2.
Bei den Ausbildungsgebieten Landwirtschaft/Betriebswirtschaft, Landwirtschaft/Pflanzenbau, Landwirtschaft/Tierhaltung

L1

Betriebswirtschaft

L2

Pflanzenbau

L3

Tierhaltung

3.
Beim Ausbildungsgebiet Landwirtschaft/Milchwirtschaft

M1

Milchmarkt und Unternehmensführung

M2

Produktionsmanagement

M3

Qualitätsmanagement

4.
Beim Ausbildungsgebiet Hauswirtschaft und Ernährung

HE1

Management Hauswirtschaft und Ernährung

HE2

Ernährungsbildung und Gemeinschaftsverpflegung

HE3

Hauswirtschaft und Diversifizierung

5.
Beim Ausbildungsgebiet Gartenbau

G1

Unternehmen und Markt

G2

Produktion und Umwelt

G3

Berufsbildung und Gartenbau in der Gesellschaft

6.
Beim Ausbildungsgebiet Landespflege

LP1

Betrieb und Baustelle

LP2

Natur und Landschaft

LP3

Technik und Bauen.

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