§ 3 FachV-Lw
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
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die für die jeweilige Qualifikationsebene erforderliche Vorbildung gemäß Art. 7 Abs. 1 oder Abs. 2 des Leistungslaufbahngesetzes nachweisen kann,
- 2.
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das Auswahlverfahren (§ 4) erfolgreich absolviert hat und
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die nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
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