§ 16 FachV-StF
Dienstbezeichnung
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerber und Bewerberinnen führen die Dienstbezeichnung „Regierungssekretäranwärter“ oder „Regierungssekretäranwärterin“.
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