§ 2 FachV-TechnÜV
Einstellungsvoraussetzungen
In das Beamtenverhältnis auf Probe kann in der zweiten Qualifikationsebene eingestellt werden, wer
- 1.
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mindestens den Hauptschulabschluss oder eine nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
- 2.
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die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat,
- 3.
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sich in den zwei Jahren der Ausbildung für den Überwachungsdienst im Arbeitnehmerverhältnis (§ 3) in der praktischen Ausbildung bewährt und an den fachtheoretischen Veranstaltungen (§ 5) teilgenommen hat und
- 4.
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die Qualifikationsprüfung bestanden hat.
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