§ 55 FachV-VermGeo

Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung

1Die Ausbildungsqualifizierung dauert 18 Monate. 2Sie besteht aus einer sechsmonatigen Einführung in die Aufgaben der Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene bei der Beschäftigungsstelle und der Teilnahme am Vorbereitungsdienst der Regelbewerber und Regelbewerberinnen des jeweiligen Fachgebiets.

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