§ 31 FachV-VI

Gestaltung des Zulassungsverfahrens

(1) Das Zulassungsverfahren wird schriftlich durchgeführt.

(2) Bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens und bei der Bewertung der Aufgaben sind § 17 Abs. 4 und §§ 18 sowie 24 entsprechend anzuwenden.

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