§ 6 FachV-VI
Dienstbezeichnung
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerberinnen und Bewerber führen die Dienstbezeichnung „Verwaltungsinformatikanwärterin“ oder „Verwaltungsinformatikanwärter“.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.