§ 47 FakO

Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Brau- und Getränketechnologie

(1) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1.

Technologie der Bierbereitung: Bearbeitungszeit 180 Minuten,

2.

Herstellung alkoholfreier Getränke: Bearbeitungszeit 90 Minuten,

3.

Maschinenkunde und Energietechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.

(2) 1Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1.

Mikrobiologie und mikrobiologische Qualitätssicherung: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten,

2.

chemisch-technische Analyse: Bearbeitungszeit 35 bis 45 Minuten.

 2Die jeweiligen Bearbeitungszeiten in einem Fach müssen für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer gleich sein.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.