FakO
Fachakademieordnung
Schulordnung für die Fachakademien
Informationen
Ausfertigungsdatum09.05.2017
FundstelleGVBl 2017, S.S=118
VersionFachakademieordnung (FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118, BayRS 2236-9-1-4-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 347) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Teil 2Aufnahme
- Teil 3Schulbetrieb
- Teil 4Leistungen, Zeugnisse
- Kapitel 1Leistungsnachweise
- Kapitel 2Vorrücken, Notenausgleich und Wiederholen
- Kapitel 3Zeugnisse
- Teil 5Prüfungen, Abschlüsse
- Kapitel 1Prüfungsausschuss
- Kapitel 2Allgemeine Verfahrensregelungen
- Kapitel 3Zweijährige Fachakademien
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber
- Kapitel 4Fachakademie für Sozialpädagogik
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber
- Kapitel 5Fachakademien für Sprachen und internationale Kommunikation
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber
- Kapitel 6Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber
- Teil 6Fachakademiebeirat
- Teil 7Praxisintegrierte Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik
- Teil 8Schlussvorschriften
§ 62
Nachprüfung im ersten Prüfungsabschnitt, Wiederholen der praktischen Prüfung und des Colloquiums