§ 58 FakO
Berufspraktikum
Die Note für das Berufspraktikum wird auf Grund der
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Noten der Berichte des Praktikumsbetreuers über Besuche an der Praktikumsstelle,
- 2.
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Note für den Praktikumsbericht der Praktikantin oder des Praktikanten und
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schriftlichen Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praktikumsstelle gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 über die Tätigkeiten, die fachlichen Leistungen und das Verhalten der Praktikantin oder des Praktikanten,
durch den Prüfungsausschuss festgesetzt und der oder dem Studierenden vor dem Colloquium mitgeteilt.
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