§ 15 FakO
Ferienpraktikum, Fachpraktische Ausbildung
(1) Während des Besuchs der Fachakademie für Medizintechnik haben die Studierenden Folgendes abzuleisten:
- 1.
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nach Richtlinien des Staatsministeriums ein Ferienpraktikum von mindestens vier Wochen (200 Stunden) und
- 2.
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eine Strahlenschutzausbildung.
(2) 1An der Fachakademie für Sozialpädagogik soll der Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis acht Stunden täglich nicht überschreiten. 2Er wird an folgenden Einrichtungen durchgeführt:
- 1.
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in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder und Heimen, die durch die Fachakademie bestimmt werden,
- 2.
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im Umfang von 40 bis 60 Stunden in der Grundschule; bis zu 20 Stunden können auch in der Mittelschule oder in einem Förderschulzentrum durchgeführt werden.
3Der Unterricht kann zum Teil auch während der Ferien, an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.
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