§ 92 FakO

Aufnahme und Stundentafel

(1) 1Für die praxisintegrierte Ausbildungsform schließen Studierende einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen, der mit der Fachakademie kooperiert. 2Studierende der Fachakademie sind zugleich Auszubildende einer mit einer Fachakademie kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung. 3§ 3 Abs. 2 Satz 3, § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sind nicht anwendbar.

(2) Dem Unterricht ist die Stundentafel nach Anlage 12 zugrunde zu legen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.