§ 49 FakO
Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Medizintechnik
(1) Ferienpraktikum und Strahlenschutzausbildung sind Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung.
(2) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
- 1.
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technische Physik: Bearbeitungszeit 120 Minuten,
- 2.
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medizinische Grundlagen: Bearbeitungszeit 120 Minuten,
- 3.
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Medizingerätetechnik: Bearbeitungszeit 180 Minuten,
- 4.
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Elektronik: Bearbeitungszeit 180 Minuten.
(3) Die praktische Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Gerätesicherheitstechnik mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten.
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