§ 51 FakO

Besonderheiten der Ausbildungsrichtung Wirtschaft

(1) Eine Teilnahme an der schriftlichen Abschlussprüfung ist unbeschadet des § 39 Abs. 2 auch dann ausgeschlossen, wenn die Projektarbeit mit der Note 6 bewertet wurde.

(2) Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1.

Betriebliches Management: Bearbeitungszeit 180 Minuten,

2.

der beiden gewählten Wahlpflichtfächer: Bearbeitungszeit je 180 Minuten.

(3) Das Abschlusszeugnis enthält neben der Note auch das Thema der Projektarbeit.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.