§ 2 FluLärmV N

Bauliche Anlagen

1Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in einer der Schutzzonen des § 1 Abs. 2, gilt diese als ganz in dieser Schutzzone gelegen. 2Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Tag-Schutzzone 1 als auch in der Tag-Schutzzone 2, gilt diese als ganz in der Tag-Schutzzone 1 gelegen. 3Liegt eine bauliche Anlage sowohl in der Nacht-Schutzzone als auch in einer der Tag-Schutzzonen, gilt diese als ganz in der Nacht-Schutzzone gelegen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.