Art. 7 FoZulG
Qualifikationsnachweis
Die Bewerber sind verpflichtet, die zur Erstellung der Rangliste erforderlichen Nachweise in der vom Staatsministerium verlangten Anzahl und Form fristgerecht vorzulegen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.