§ 63 FSO
Berufspraktikum
Die Note für das Berufspraktikum wird auf Grund
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der Noten der Berichte des Praktikumsbetreuers über die Besuche an der Praktikumsstelle,
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der Note für den Praktikumsbericht der Praktikantin oder des Praktikanten und
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der schriftlichen Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praktikumsstelle gemäß § 12a Abs. 3 Satz 2 über die Tätigkeiten, die fachlichen Leistungen und das Verhalten der Praktikantin oder des Praktikanten,
durch den Prüfungsausschuss festgesetzt und der Schülerin oder dem Schüler vor dem Colloquium mit geteilt.
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