FSO
Fachschulordnung
Schulordnung für die Fachschulen
Informationen
Ausfertigungsdatum15.05.2017
FundstelleGVBl 2017, S.S=186
VersionFachschulordnung (FSO) vom 15. Mai 2017 (GVBl. S. 186, BayRS 2236-6-1-1-K), die zuletzt durch § 6 der Verordnung vom 1. Juli 2024 (GVBl. S. 266), durch § 13 der Verordnung vom 4. Juli 2024 (GVBl. S. 281) und durch die §§ 3 und 4 der Verordnung vom 8. Juli 2024 (GVBl. S. 305) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Allgemeines
- Teil 2Aufnahme
- Teil 3Schulbetrieb
- Teil 4Leistungen, Zeugnisse
- Kapitel 1Leistungsnachweise
- Kapitel 2Vorrücken, Notenausgleich und Wiederholen
- Kapitel 3Zeugnisse
- Teil 5Prüfungen, Abschlüsse
- Kapitel 1Allgemeines
- Kapitel 2Zweijährige Fachschulen
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerber
- Kapitel 3Fachschulen für Heilerziehungspflege
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerber
- Kapitel 4Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerber
- Kapitel 5Fachschulen für Familienpflege
- Abschnitt 1Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Fachschulen
- Abschnitt 2Abschlussprüfung für andere Bewerber
- Teil 6Fachschulbeirat
- Teil 7Übergangsvorschriften, Schlussvorschriften