§ 42 FSO
Schriftliche Prüfung
1Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
- 1.
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Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und
- 2.
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Gesundheit, Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.
2Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.