§ 42 FSO

Schriftliche Prüfung

1Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1.

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und

2.

Gesundheit, Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.

 2Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.