§ 42 FSO

Schriftliche Prüfung

1Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1.

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und

2.

Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.

 2Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.

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