§ 15 FSO

Facharbeit an der Fachschule für Heilerziehungspflege

1An der Fachschule für Heilerziehungspflege ist im letzten Schuljahr eine Facharbeit im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation zu einem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten und von der Schulleitung genehmigten Thema zu fertigen. 2Die Schulleitung bestimmt auch den Abgabetermin.

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