§ 15 FSO

Facharbeit an der Fachschule für Heilerziehungspflege

1An der Fachschule für Heilerziehungspflege ist im letzten Schuljahr eine Facharbeit im Fach Praxis- und Methodenlehre zu einem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten und von der Schulleitung genehmigten Thema zu fertigen. 2Die Schulleitung bestimmt auch den Abgabetermin.

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