§ 19 GaStellV

Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1.

die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,

2.

die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

3.

den Rauch- und Wärmeabzug,

4.

die CO-Warnanlagen,

5.

die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,

6.

die Sicherheitsbeleuchtung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.