§ 1 GBestV-Bau

Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Die Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinn von § 201a Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) besonders gefährdet ist, bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.

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