§ 14 GDozPO
Kolloquium
(1) 1Das Kolloquium umfasst:
- 1.
-
die Präsentation einer Hausarbeit zu einem Thema aus dem Bereich Gehörlosigkeit/Hörschädigung oder Gebärdensprachunterricht (Persönliches Projekt), die in einem Zeitraum von sechs Monaten erstellt und spätestens sechs Wochen vor dem Kolloquium abgegeben wurde (Dauer 15 Minuten),
- 2.
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das Prüfungsgespräch mit den prüfenden Personen in Deutscher Gebärdensprache (Dauer 15 Minuten).
2Geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Prüfungszeit sind zulässig.
(2) § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.
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