§ 23 GeoitPO
Übergangsvorschriften
Wiederholungsprüfungen nach der bisherigen Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 möglich.
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