Anlage GesVSV

1.

Für die in den Tabellen genannten Produkte gelten die dort aufgeführten Referenzwerte. Sind verschiedene Einheiten genannt, ist die Einheit einschlägig, die zuerst erreicht wird.

2.

Maßgeblich für die Beurteilung des Erreichens ist der jährliche Durchschnittswert aus den Produktionsmengen der letzten drei Kalenderjahre. Sofern der Betrieb nicht bereits in den letzten drei Kalenderjahren produziert hat, ist ein Durchschnitt aus den letzten beiden Kalenderjahren zu errechnen. Hat der Betrieb bislang nur in einem vollen Kalenderjahr produziert, ist dieses heranzuziehen. Bei Neugründungen von Betrieben und bei Betriebsübernahmen ist die zu erwartende jährliche Produktionsmenge anhand der Angaben des Betriebes und der sonstigen Umstände durch die Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Kontrollbehörde zu schätzen.

3.

Bei Betrieben, die mehrere Produkte herstellen, die innerhalb derselben Tabelle aufgeführt sind, sind die prozentualen Anteile der Durchschnittsproduktionsmengen an den jeweiligen Referenzwerten zu addieren. Ausschlaggebend ist, ob die Summe einen Wert von 100 % erreicht. Produkte, die in einem Betrieb weiterverarbeitet werden, sind nicht mehrfach zu berücksichtigen.

Tabelle 1: Lebensmittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GesVSV

Lebensmittel

Referenzwert Jahresproduktion

Schlachttiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine)

1 500 Großvieheinheiten entsprechend Tabelle 5

Schlachttiere (Geflügel, Kaninchen)

225 000 Stück

Fleisch und Fleischerzeugnisse (außer Wild)

1 600 Tonnen

Wildfleisch und Wildfleischerzeugnisse

13 400 Kilogramm

Eier und Eiprodukte

330 Tonnen

Naturdärme

35 Tonnen

Milch und Milcherzeugnisse

2 800 Tonnen

Schafmilch

520 Tonnen

Käse, Käsezubereitungen und Zubereitungen

420 Tonnen

Pizza und pizzaähnliche Erzeugnisse

2 200 Tonnen

Fertiggerichte, vorverpackt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (heiß, kalt, gekühlt oder tiefgefroren)

130 000 Verpackungseinheiten oder Portionen oder 40 Tonnen

Tiefkühlerzeugnisse

130 000 Verpackungseinheiten oder 40 Tonnen

Teigwaren

940 Tonnen

Kartoffeln und Kartoffelprodukte

2 300 Tonnen

Fisch und Meeresfrüchte (ohne Garnelen)

500 Tonnen

Garnelen

15 Tonnen

Kaviar, Deutscher Kaviar und anderer Fischrogen

20 Tonnen

Lachs, Forellen und andere Süßwasserfische

320 Tonnen

Muscheln und Austern

80 Tonnen

Antipasti, Pesto und vegane beziehungsweise vegetarische Brotaufstriche

320 Tonnen

Suppen, Soßen, Fonds (flüssig)

940 000 Liter

Suppen, Soßen, Fonds (pulverförmig)

150 Tonnen

Sprossen

80 Tonnen

Tabelle 2: Lebensmittel, hergestellt oder verarbeitet von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GesVSV

Lebensmittel

Referenzwert Jahresproduktion

Eier (nur Eierpackstelle)

4 700 000 Stück

Brot und Kleingebäck

1 800 Tonnen

Feine Backwaren

1 600 Tonnen

Teiglinge für Kleingebäck und feine Backwaren

1 700 Tonnen

Konditoreiwaren

1 600 Tonnen

Knödelbrot

640 Tonnen

Teiglinge für Pizza und Teiglinge für pizzaähnliche Erzeugnisse

1 100 Tonnen

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

120 Tonnen

Senf

160 Tonnen

Ölsaaten (zum Beispiel Senfsaat, Haselnüsse, Sonnenblumenkerne)

340 Tonnen

Getreide und Getreideprodukte

25 000 Tonnen

Malz

680 Tonnen

Gewürzsalze, Gewürzzubereitungen und Gewürzmischungen

620 Tonnen

Kräuter (getrocknet)

50 Tonnen

Zucker und Zuckerarten

510 Tonnen

Pflanzliche Speiseöle

110 Tonnen

Baby- und Kleinkindernahrung

370 Tonnen

Bilanzierte Diäten (ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder)

100 Tonnen

Bilanzierte Diäten für Säuglinge und Kleinkinder

25 Tonnen

Tee und teeähnliche Erzeugnisse

40 Tonnen

Nahrungsergänzungsmittel allgemein

140 Tonnen

Nahrungsergänzungsmittel (nur in Kapsel- oder Tablettenform (keine Brausetabletten))

15 000 000 Kapseln oder Tabletten oder 3 Tonnen

Backvormischungen für Backwaren und feine Backwaren

110 Tonnen

Lebensmittelaromen und Gewürzextrakte

9 Tonnen

Lebensmittelenzyme

0,8 Tonnen

Lebensmittelzusatzstoffe

10 Tonnen

Tabelle 3: Kosmetische Mittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GesVSV

Kosmetische Mittel

Referenzwert Jahresproduktion

Duftprodukte (zum Beispiel Deodorant, Parfüm)

10 Tonnen

Dekorative Kosmetik (zum Beispiel Lippenstift, Mascara, Nagellack)

0,5 Tonnen

Körperpflege und –reinigung (Duschbad, Seifen, Bodylotion)

150 Tonnen

Haarprodukte (Shampoo, Pflege, Farben, Stylingprodukte)

60 Tonnen

Sonnenschutz

60 Tonnen

Mundhygiene (Zahnpasta, Mundwasser)

40 Tonnen

Gesichts- und Handpflege (Cremes, Pflegeöle, Reinigung, Nagellackentferner, Make-up-Entferner)

20 Tonnen

Anti-Aging-Produkte in speziellen Formen wie zum Beispiel Kapseln, Ampullen, Pads

2,3 Tonnen

Tabelle 4: Tiere, gehalten in Anlagen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 GesVSV

Tierart

Referenzwert Jahresproduktion

Fische

25 Tonnen

Krustentiere (zum Beispiel Garnelen)

15 Tonnen

Tabelle 5: Umrechnung Großvieheinheiten

Tierart und Alter

Großvieheinheit (GVE)

Rinder über 2 Jahre

1,0

Rinder (sonstige)

0,5

Schafe und Ziegen

0,1

Schaf- und Ziegenlämmer (Lebendgewicht unter 15 kg)

0,05

Pferde unter 6 Monaten

0,5

Pferde über 6 Monaten

1,0

Ferkel (Lebendgewicht unter 15 kg)

0,05

Schweine (Lebendgewicht über 100 kg)

0,20

Sonstige Schweine

0,15

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.