Anlage GesVSV
- 1.
-
Für die in den Tabellen genannten Produkte gelten die dort aufgeführten Referenzwerte. Sind verschiedene Einheiten genannt, ist die Einheit einschlägig, die zuerst erreicht wird.
- 2.
-
Maßgeblich für die Beurteilung des Erreichens ist der jährliche Durchschnittswert aus den Produktionsmengen der letzten drei Kalenderjahre. Sofern der Betrieb nicht bereits in den letzten drei Kalenderjahren produziert hat, ist ein Durchschnitt aus den letzten beiden Kalenderjahren zu errechnen. Hat der Betrieb bislang nur in einem vollen Kalenderjahr produziert, ist dieses heranzuziehen. Bei Neugründungen von Betrieben und bei Betriebsübernahmen ist die zu erwartende jährliche Produktionsmenge anhand der Angaben des Betriebes und der sonstigen Umstände durch die Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Kontrollbehörde zu schätzen.
- 3.
-
Bei Betrieben, die mehrere Produkte herstellen, die innerhalb derselben Tabelle aufgeführt sind, sind die prozentualen Anteile der Durchschnittsproduktionsmengen an den jeweiligen Referenzwerten zu addieren. Ausschlaggebend ist, ob die Summe einen Wert von 100 % erreicht. Produkte, die in einem Betrieb weiterverarbeitet werden, sind nicht mehrfach zu berücksichtigen.
Tabelle 1: Lebensmittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GesVSV
Lebensmittel |
Referenzwert Jahresproduktion |
---|---|
Schlachttiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine) |
1 500 Großvieheinheiten entsprechend Tabelle 5 |
Schlachttiere (Geflügel, Kaninchen) |
225 000 Stück |
Fleisch und Fleischerzeugnisse (außer Wild) |
1 600 Tonnen |
Wildfleisch und Wildfleischerzeugnisse |
13 400 Kilogramm |
Eier und Eiprodukte |
330 Tonnen |
Naturdärme |
35 Tonnen |
Milch und Milcherzeugnisse |
2 800 Tonnen |
Schafmilch |
520 Tonnen |
Käse, Käsezubereitungen und Zubereitungen |
420 Tonnen |
Pizza und pizzaähnliche Erzeugnisse |
2 200 Tonnen |
Fertiggerichte, vorverpackt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (heiß, kalt, gekühlt oder tiefgefroren) |
130 000 Verpackungseinheiten oder Portionen oder 40 Tonnen |
Tiefkühlerzeugnisse |
130 000 Verpackungseinheiten oder 40 Tonnen |
Teigwaren |
940 Tonnen |
Kartoffeln und Kartoffelprodukte |
2 300 Tonnen |
Fisch und Meeresfrüchte (ohne Garnelen) |
500 Tonnen |
Garnelen |
15 Tonnen |
Kaviar, Deutscher Kaviar und anderer Fischrogen |
20 Tonnen |
Lachs, Forellen und andere Süßwasserfische |
320 Tonnen |
Muscheln und Austern |
80 Tonnen |
Antipasti, Pesto und vegane beziehungsweise vegetarische Brotaufstriche |
320 Tonnen |
Suppen, Soßen, Fonds (flüssig) |
940 000 Liter |
Suppen, Soßen, Fonds (pulverförmig) |
150 Tonnen |
Sprossen |
80 Tonnen |
Tabelle 2: Lebensmittel, hergestellt oder verarbeitet von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GesVSV
Lebensmittel |
Referenzwert Jahresproduktion |
---|---|
Eier (nur Eierpackstelle) |
4 700 000 Stück |
Brot und Kleingebäck |
1 800 Tonnen |
Feine Backwaren |
1 600 Tonnen |
Teiglinge für Kleingebäck und feine Backwaren |
1 700 Tonnen |
Konditoreiwaren |
1 600 Tonnen |
Knödelbrot |
640 Tonnen |
Teiglinge für Pizza und Teiglinge für pizzaähnliche Erzeugnisse |
1 100 Tonnen |
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke |
120 Tonnen |
Senf |
160 Tonnen |
Ölsaaten (zum Beispiel Senfsaat, Haselnüsse, Sonnenblumenkerne) |
340 Tonnen |
Getreide und Getreideprodukte |
25 000 Tonnen |
Malz |
680 Tonnen |
Gewürzsalze, Gewürzzubereitungen und Gewürzmischungen |
620 Tonnen |
Kräuter (getrocknet) |
50 Tonnen |
Zucker und Zuckerarten |
510 Tonnen |
Pflanzliche Speiseöle |
110 Tonnen |
Baby- und Kleinkindernahrung |
370 Tonnen |
Bilanzierte Diäten (ausgenommen Säuglinge und Kleinkinder) |
100 Tonnen |
Bilanzierte Diäten für Säuglinge und Kleinkinder |
25 Tonnen |
Tee und teeähnliche Erzeugnisse |
40 Tonnen |
Nahrungsergänzungsmittel allgemein |
140 Tonnen |
Nahrungsergänzungsmittel (nur in Kapsel- oder Tablettenform (keine Brausetabletten)) |
15 000 000 Kapseln oder Tabletten oder 3 Tonnen |
Backvormischungen für Backwaren und feine Backwaren |
110 Tonnen |
Lebensmittelaromen und Gewürzextrakte |
9 Tonnen |
Lebensmittelenzyme |
0,8 Tonnen |
Lebensmittelzusatzstoffe |
10 Tonnen |
Tabelle 3: Kosmetische Mittel, hergestellt von Betrieben gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GesVSV
Kosmetische Mittel |
Referenzwert Jahresproduktion |
---|---|
Duftprodukte (zum Beispiel Deodorant, Parfüm) |
10 Tonnen |
Dekorative Kosmetik (zum Beispiel Lippenstift, Mascara, Nagellack) |
0,5 Tonnen |
Körperpflege und –reinigung (Duschbad, Seifen, Bodylotion) |
150 Tonnen |
Haarprodukte (Shampoo, Pflege, Farben, Stylingprodukte) |
60 Tonnen |
Sonnenschutz |
60 Tonnen |
Mundhygiene (Zahnpasta, Mundwasser) |
40 Tonnen |
Gesichts- und Handpflege (Cremes, Pflegeöle, Reinigung, Nagellackentferner, Make-up-Entferner) |
20 Tonnen |
Anti-Aging-Produkte in speziellen Formen wie zum Beispiel Kapseln, Ampullen, Pads |
2,3 Tonnen |
Tabelle 4: Tiere, gehalten in Anlagen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 GesVSV
Tierart |
Referenzwert Jahresproduktion |
---|---|
Fische |
25 Tonnen |
Krustentiere (zum Beispiel Garnelen) |
15 Tonnen |
Tabelle 5: Umrechnung Großvieheinheiten
Tierart und Alter |
Großvieheinheit (GVE) |
---|---|
Rinder über 2 Jahre |
1,0 |
Rinder (sonstige) |
0,5 |
Schafe und Ziegen |
0,1 |
Schaf- und Ziegenlämmer (Lebendgewicht unter 15 kg) |
0,05 |
Pferde unter 6 Monaten |
0,5 |
Pferde über 6 Monaten |
1,0 |
Ferkel (Lebendgewicht unter 15 kg) |
0,05 |
Schweine (Lebendgewicht über 100 kg) |
0,20 |
Sonstige Schweine |
0,15 |
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