§ 39 GZVJu

Gebrauchsmusterstreitsachen

Die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterstreitsachen wird übertragen

1.

dem Landgericht München I

für die Landgerichtsbezirke des Oberlandesgerichts München,

2.

dem Landgericht Nürnberg-Fürth

für die Landgerichtsbezirke der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.