(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
(2) Es treten außer Kraft:
§ 10 Abs. 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2024,
§ 10 Abs. 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 und
§ 10 Abs. 2 mit Ablauf des 31. August 2035.
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