Art. 25 HföDG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 19741 in Kraft.

Fußnote(n):

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Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. August 1974 (GVBl S. 387). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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