§ 2 HNDV

Teilnehmer am Hochwassernachrichtendienst

Teilnehmer am Hochwassernachrichtendienst ist, wer als eine der nachgenannten Stellen oder Personen in einem Hochwassernachrichtenplan aufgeführt ist:

1.

die Hochwassernachrichtenzentrale (§ 3),

2.

die Hochwasservorhersagezentralen (§ 4),

3.

die Hauptmeldestellen (§ 5),

4.

die Meldestellen (§ 6),

5.

die Empfänger (§ 7).

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