Art. 27 KirchStG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1955 in Kraft1.

Fußnote(n):

1
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 26. November 1954 (GVBl S. 305). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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