§ 85 KommHV-Doppik
Vermögensrechnung (Bilanz)
(1) Die Bilanz ist in Kontoform zu erstellen und entsprechend Abs. 2 und 3 zu gliedern.
(2) Aktivseite:
- 1.
-
Anlagevermögen
- 1.1
-
Immaterielle Vermögensgegenstände
- 1.2
-
Sachanlagen
- 1.3
-
Finanzanlagen
- 2.
-
Umlaufvermögen
- 2.1
-
Vorräte
- 2.2
-
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- 2.3
-
Wertpapiere des Umlaufvermögens
- 2.4
-
Liquide Mittel
- 3.
-
Aktive Rechnungsabgrenzung
- 4.
-
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
(3) Passivseite:
- 1.
-
Eigenkapital
- 1.1
-
Allgemeine Rücklage (Nettoposition)
- 1.2
-
Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen
- 1.3
-
Ergebnisrücklagen
- 1.4
-
Verlustvortrag
- 1.5
-
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- 2.
-
Sonderposten
- 3.
-
Rückstellungen
- 4.
-
Verbindlichkeiten
- 5.
-
Passive Rechnungsabgrenzung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.