§ 78 KommHV-Kameralistik
Kassenmäßiger Abschluß
Der kassenmäßige Abschluß enthält
- 1.
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die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,
- 2.
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die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlußtag,
- 3.
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die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
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