§ 78 KommHV-Kameralistik

Kassenmäßiger Abschluß

Der kassenmäßige Abschluß enthält

1.

die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,

2.

die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlußtag,

3.

die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.

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