Anlage 2 KWaldV

Regelung für die Gewährung eines Mehrbelastungsausgleichs für die Erbringung von Gemeinwohlleistungen im Körperschaftswald

Der Mehrbelastungsausgleich setzt sich aus einem Grundbetrag sowie an individuellen Erschwernissen der Körperschaften orientierten Zuschlägen zusammen:

Grundbetrag je Hektar Holzboden

10 €

Zuschlag je Hektar Schutzwald1

10 €

Zuschlag je Hektar Erholungswald2

10 €

Zuschlag je Hektar Holzboden für den Erhalt landeskulturell/ökologisch bedeutsamer Landschaftsstrukturen

Hiebssatz (HS) je Hektar Holzbodenfläche3

3 fm < HS ≤ 5 fm

HS ≤ 3 fm

Gesamtbetrieblicher Anteil von Laubholz/Kiefer3

≥ 60 bis < 80 %

2 €

4 €

≥ 80 %

8 €

10 €

1[Amtl. Anm.:] Entsprechend dem Eintrag im Schutzwaldverzeichnis

2[Amtl. Anm.:] Für Erholungswald Stufe I nach Waldfunktionsplanung bzw. nach Art. 12 BayWaldG

3[Amtl. Anm.:] Laut aktuellem Forstwirtschaftsplan/Forstbetriebsgutachten gem. § 1 KWaldV

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