Anlage 1 KWaldV
Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
Ab dem 1. Januar 2024 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:
Betriebsleitung: |
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(ohne gleichzeitige Betriebsausführung) |
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche |
5,95 €/ha |
Betriebsleitung und -ausführung: |
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche |
9,15 €/ha |
Entgelt je Festmeter Hiebssatz |
9,15 €/fm. |
Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.