Anlage 1 KWaldV
Entgeltregelung für die Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald
Ab dem 1. Juli 2026 sind folgende Entgeltsätze (netto, zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten:
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Betriebsleitung: |
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(ohne gleichzeitige Betriebsausführung) |
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche |
6,64 €/ha |
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Betriebsleitung und -ausführung: |
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Entgelt je Hektar Holzbodenfläche |
10,46 €/ha |
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Entgelt je Festmeter Hiebssatz |
10,46 €/fm. |
Auf die jährliche Prüfung und bei Bedarf Anpassung der Entgeltsätze gemäß § 10 Abs. 3 wird verwiesen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.