Art. 2 LfUG

Inkrafttreten

Dieses Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. März 1971 in Kraft.*)

Fußnote(n):

*)
Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19.2.1971 (GVBl S. 65). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens späterer Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

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