§ 97 LPO I
Lernbehindertenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Lernen – Pädagogik bei Lernschwierigkeiten/Lernbeeinträchtigungen)
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
- 1.
-
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik,
- 2.
-
mindestens 20 Leistungspunkten aus der Pädagogik im Förderschwerpunkt Lernen,
- 3.
-
mindestens 24 Leistungspunkten aus der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen,
- 4.
-
mindestens 22 Leistungspunkten aus der Psychologie und Soziologie im Förderschwerpunkt Lernen einschließlich Förderdiagnostik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik,
- 2.
-
pädagogische Grundlagen im Förderschwerpunkt Lernen,
- 3.
-
Didaktik des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen,
- 4.
-
psychologische und soziologische Grundlagen der Förderdiagnostik im Förderschwerpunkt Lernen.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus der Pädagogik oder aus der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus den psychologischen oder soziologischen Grundlagen der Förderdiagnostik im Förderschwerpunkt Lernen
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.
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