LPO I
Lehramtsprüfungsordnung I
Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Informationen
Ausfertigungsdatum13.03.2008
FundstelleGVBl 2008, S.S=180
VersionLehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180, BayRS 2038-3-4-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 12. September 2022 (GVBl. S. 631) geändert worden ist
Alle Normen
- Kapitel IAllgemeine Bestimmungen für die Erste Lehramtsprüfung
- Kapitel IIBesondere Bestimmungen für die Erste Staatsprüfung
- Erster TeilOrganisation und Verfahren
- Zweiter TeilFachliche Inhalte
- Die Lehrämter: die einzelnen Fächer, Fächerverbindungen, Erweiterungen des Studiums
- Abschnitt IErziehungswissenschaftliches Studium, Fachdidaktik, Praktika
- Abschnitt IIFächerverbindungen des Lehramts an Grundschulen; Studium der Didaktik der Grundschule
- Abschnitt IIIFächerverbindungen des Lehramts an Mittelschulen; Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen
- Abschnitt IVFächerverbindungen des Lehramts an Realschulen; Studium der Unterrichtsfächer für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik
- Abschnitt VFächerverbindungen des Lehramts an Gymnasien; vertieftes Studium der Fächer
- Abschnitt VIErweiterung des Lehramts an beruflichen Schulen
- Abschnitt VIIStudium der sonderpädagogischen Fachrichtungen; Fächerverbindungen des Lehramts für Sonderpädagogik
- Abschnitt VIIIQualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung Studium der sonderpädagogischen Qualifikationen (§§ 101 bis 109)
- Abschnitt IXVertieftes Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
- Abschnitt XStudium der pädagogischen Qualifikationen
- Kapitel IIIAnerkennungsregelungen, Übergangs- und Schlussbestimmungen, Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie
- Erster TeilAnerkennungsregelungen
- Zweiter TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen, Besondere Bestimmungen anlässlich der COVID-19-Pandemie
§ 94
Gehörlosenpädagogik – vertieftes Studium (Förderschwerpunkt Hören, visuell-auditive Ausrichtung)