§ 49a LPO I
Islamischer Unterricht
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Universitärer Leistungsnachweis aus den Themenbereichen:
- 1.
-
Exegetische, systematische, praktische, philosophisch-historische und sprachliche Grundlagen des Islam,
- 2.
-
Theologische Reflexion des Islam: Gottes-, Menschen- und Weltbild; Theologiegeschichte des Islam; islamisches Recht; islamische Philosophie; kulturräumlicher Bezug; Grundlagen der jüdischen und christlichen Religion,
- 3.
-
Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- 1.
-
Fachwissenschaftliche Kenntnisse
- a)
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Kenntnisse über die inhaltliche Grundstruktur von Koran und Hadith,
- b)
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Überblick über den Islam als religiöses, historisches, kulturräumliches und gesellschaftliches Phänomen,
- c)
-
Überblick über Quellen des Islam in ihren historischen, gesellschaftlichen, interreligiösen und interkulturellen Bezügen,
- d)
-
Grundlagen nicht-islamischer Religionen und Weltanschauungen.
- 2.
-
Fachdidaktik
- a)
-
Überblick über Quellen des Islam in Bezug auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen,
- b)
-
der Islam als Thema des schulischen Unterrichts.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
- 1.
-
Eine Aufgabe aus dem Bereich der islamischen Fachwissenschaften
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
- 2.
-
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
zwei Themen werden zur Wahl gestellt.
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